Von Wegschaffel
Vermischtes, Leben, Fundsachen, Befindlichkeiten . 21:44 Uhr
Das schwäbualisieren der Tonspur von Filmen und Videos („Darth Vaddr“, „Obamale“, „Schäuble“) ist ein bekannter Zeitvertreib gelangweilter Jungmänner. Mein alter Journalisten-Kumpel Tantalos hat jetzt beim heruminvestigationieren in den coolsten Kreativhöhlen der Stadt einen neuen Trend ausgegraben: shvebishing.
Homepages bekannter Unternehmen werden gekapert und der Inhalt – Halt! - nicht einfach nur verschwäbelt, sondern in seine wirklich gemeinten Aussagen, Absichten und Sinnzusammenhänge transformiert: Hü heisst Hott, black is white, cu means fuckU.
Aber sehen Sie selbst.
Rinks ENBW.de …………lechts ENBW.le
Bildschirmschüssle: Tantalos
#1 Tom . 26.02.09 . 22:06 Uhr
sehr fein :-) oder vielleicht besser: subb’r ;-)
#2 Herr S . 27.02.09 . 00:58 Uhr
Sie, saged se dem Dandeles en schene Gruas vom mir. I häb jetz no Seideschdäche im Ranze, so hedd i lache missa ieber des nadabbde Glumb, des nadabbte.
#3 Der MfG . 27.02.09 . 01:29 Uhr
Des isch ganz großes Kino … da hob i fei au gwaltig glacht - dohts da nur ei Bildschirmschüssle gäba odr gibts da eventuel no meeer Zeig?
#4 Tommy . 27.02.09 . 10:11 Uhr
Scheint, als hätten die ‘Schwobe’ endlich etwas gefunden, womit sie ihren Dialekt nun doch noch “hoffähig” machen können - und sei’s nur für Parodien :-)
Hoffentlich gibt’s bei EnBW jemanden, der das überhaupt versteht … aber da müssten ja noch genug Schwobe sitzen aus TWS-, NWS- und EVS-Zeiten.
Wann gibt’s die Übersetzung ins Badische?
Da fällt mir noch auf: In den “Spielregeln” zu diesem Blog steht: “Bild-, Video- und Audio-Material, für das Sie weder das Urheberrecht noch eine Genehmigung zur Veröffentlichung besitzen, dürfen Sie hier nicht veröffentlichen.” … wie ist das denn dann mit den Bildrechten einer Web-Site (wie hier bspw. der EnBW.com)?
#5 Ralf Schmid (Hrsg.) . 27.02.09 . 10:54 Uhr
wie ist das denn dann mit den Bildrechten einer Web-Site
Die sind an manchen Stellen umstritten. Die Rechtsabteilung der EnBW wird ggfls. geltend machen, dass lediglich sie berechtigt sind usw., andererseits muss es möglich sein, derartige Veröffentlichungen (auch satirisch) zu kommentieren. Vergleichbar vielleicht mit dem (urheberrechtlich geschützten) Logo einer Firma, das in der Tagesschau zur Hintergrundillustration einer für das Unternehmen negativen Berichterstattung verwendet wird.
Ohne jetzt nicht vorhandene juristische Detailkenntnisse vorzugaukeln, würde ich meinen, dass Gerichte in solchen Grenzfällen den Kontext berücksichtigen und der ist hier eindeutig ein künstlerischer — auch wenn die EnBW das wahrscheinlich anders sehen wird.
#6 Wegschaffel . 04.03.09 . 20:03 Uhr
Sorry mfg, hat ein bissle gedauert, aber ich kann mich mit dem Tantalos derzeit nur konspirativ in dichten Dornenhecken treffen.
Ich kann aber bestätigen, dass weitere websites im shvebishualizer befindlich sind. Allerdings ist das lt. Tantalos nicht immer so einfach wie bei der ENBW. Bei denen genügte wohl “ein Wisch mit deam Brillabutztüachle ibr dr Monidor” um die nackerde Wahrheit hinter den Webwerbeworten auf enbw.de sichtbar zu machen. Für andere Unternehmen müssen die Kreativen wohl schwerere Geschütze auffahren, um deren wahre Vision&Mission ans Licht zu zerren. Tantalos erzählt irgendwas von ‘hochperformanten Rechenkernen” und “bruddalen Java-Engines” die grad am werkeln sind. Ich melde mich dann. Ende und aus.