Von Ralf Schmid (Hrsg.)
Interna . 15:15 Uhr
Auch wenn die überwiegende Mehrzahl aller im Stuttgart-Blog veröffentlichten Beiträge ebenso unproblematisch ist wie die eingehenden Kommentare, häufen sich doch in letzter Zeit Fälle, die sich im Hinblick auf die hier geltenden Regeln zumindest in einer Grauzone bewegen. Mehr oder minder mit dem Zaunpfahl erfolgende Winke von uns oder anderen führen leider nur in seltenen Fällen zur inneren Einkehr. Die besagten Regeln haben wir bei der Abfassung bewusst aufs Wesentliche beschränkt, weil wir der Meinung waren, jeder Gutwillige könne sie mühelos verstehen und entsprechend interpretieren. Dazu kommt die allgemeine Rechtslage, die hier natürlich auch zur Anwendung gelangt, und zwar unabhängig davon, ob wir sie explizit in die Bedingungen hineinschreiben oder nicht. Um es für die Zukunft so zweifelsfrei wie möglich zu formulieren:
Dass wir in der Vergangenheit oft beide Augen zugedrückt haben, ist zwar richtig, hat sich aber langfristig als ungeeignete Haltung herausgestellt, die wir in Zukunft nach Kräften vermeiden werden.
#1 Uwe . 15.10.07 . 16:16 Uhr
Internet abschalten. Sofort!
#2 Ralf Schmid (Hrsg.) . 15.10.07 . 16:21 Uhr
Ganz toller Kommentar, wirklich. Vielleicht sollten Sie mal drei, vier Minuten nachdenken, bevor Sie aufs Knöpfchen drücken — bei manchen hilft das.
#3 b1g . 15.10.07 . 16:43 Uhr
Vollste Zustimmung.
Insbesonders sollte es auch keine Selbstdarstellerplattform sein.
#4 Wegschaffel . 15.10.07 . 22:26 Uhr
Nix mit Love & Peace … Werbeplakate und Zweiraumwohnungsgesuche brauch ich hier wahrlich nicht. Aber wie ist das denn paragraphisch mit links auf fremde Bilder/Filme/Töne? Lässt sich das für Nicht-Juristen verständlich und klar (und kurz) formulieren, was geht und was nicht?!
#5 Uwe . 16.10.07 . 05:59 Uhr
Genau, Ralf. Kommentare abschalten. Aber diesmal wirklich sofort!
#6 kesselblick . 16.10.07 . 09:35 Uhr
Ich mag den Werbemist hier auch nicht mehr sehen, aber gerade bei Veranstaltungshinweisen ist das schwierig. Also lieber mal eine durchlassen als einen zuviel rausschmeißen. In dem diskutierten Fall, hats der Autor mE nur “falsch verkauft”. Hätte er geschrieben “Uwe Boll in Stuttgart”, wäre das niemanden aufgest0ßen.
Links sind eigentlich nicht verboten, es sei denn sie verweisen auf verbotene Inhalte, was immer das auch sein mag.
Ansonsten finde ich das “YouToube-Verbot” nicht angemessen. Wie soll ich vernünftig entscheiden, ob Inhalte, die es bei YouTube gibt, dort rechtmäßig eingestellt wurden, oder nicht? Das ist allein die Entscheidung von YouTube. Die machen den Filter. Eine Veröffentlichung dort ist explizit zur “Einbettung” in andere Websites reingestellt - ohne Absprache mit dem Autor. Wer das nicht will, kanns abschalten oder soll dort nichts reinstellen.
#7 Ralf Schmid (Hrsg.) . 16.10.07 . 09:53 Uhr
@Uwe
Es ist nicht so, dass man Gelaber wie Ihres gleich löschen müsste. Was nicht heißt, dass es nicht entbehrlich wäre.
@Kesselblick/Wegschaffel
Mit der YouTube-Nummer wäre ich mir nicht so sicher. Was eingebettet werden darf und was nicht, entscheidet ja meines Wissens nicht YouTube, sondern der Einsteller. Der sich in der vermutlich überwiegenden Zahl von Fällen um keinerlei Rechte schert, zumal er de facto anonym unterwegs ist. Dass eine Urheberrechtsverletzung dadurch legitim wird, dass ein anderer sie zuvor begeht und man sich lediglich — sozusagen als Trittbrettfahrer — an sie dranhängt, glaube ich kaum. Für sehr wahrscheinlich halte ich allerdings, dass sich der gemeine Abmahner erst mal an kleinen Krautern wie uns schadlos hält, bevor er sich mit der Milliarden-Dollar-Company Google anlegt. Und noch viel wahrscheinlicher scheint mir die Aussicht, dass kein Gedrängel herrschen wird, wenn es ans Bezahlen der Anwaltshonorare geht. Reine Links dürften allerdings nach allem was mir bekannt ist, unproblematisch sein, es geht nur ums Einbetten.
#8 kesselblick . 16.10.07 . 16:28 Uhr
Ja, ok, bei abgefilmten Glotzenstücken sehe ich das ja noch ein, aber ein Trailer? Der wird doch extra gemacht, damit er verbreitet wird. Dessen Löschung hier finde ich extrem überflüssig. Wir werden ja so langsam päpstlicher als der Papst.
#9 Der MfG . 16.10.07 . 16:35 Uhr
Ok, das mit dem Link am Ende meiner Beiträge habe ich eigentlich nur als Trackbackersatz gemacht. im Gegenzug habe ich ebenso JEDESMAL einen Link von meiner Seite zum Stuttgart-blog.net gesetzt. Ich muss ehrlichgesagt gestehen, dass ich das mit dem Trackback noch nicht ganz gecheckt habt (ja ich dürft mich jetzt deswegen fertig machen weil ich was nicht weiß). Mein Ziel war es nicht meine Seite damit zu bewerben sondern lediglich die Beiträge die ich hier UND in meinem Blog gepostet habe miteinander zu verlinken. Das mache ich z.B. auch, wenn ich sage dass eben soundso auch etwas über das Thema geschrieben hat oder ich etwas im Webmontag-blog veröffentliche.
Ist das jetzt auch Strafbar in diesem Blog?
Wie geht hier diese Berühmte Trackback Funktion, dass automatisch ein Kommentar bei mir in meinem Blog erscheint und AUCH ANDERSRUM ….
Jedesmal wenn ich sozusagen “Werbung”, wie es mir hier scheinbar ausgelegt wird, für meinen Blog gemacht habe habe ich ebenfalls in meinem Blog ein Link auf diesen Stuttgart Blog gemacht.
Darf ich das auch nicht?
Also jetzt seid ihr wieder dran. Schalgt mich, torpediert mich, macht mich fertig - ich habs ja verdient und ihr habt recht…
P.S.: vielleicht kann auch der eine oder andere noch auf meine Frage antworten.
#10 Paul-geht-baden . 16.10.07 . 17:20 Uhr
#8 Oliver Stone hat, aus gegebenem Anlass, einmal über Reagans Vize-Präsidenten Dan Quayle gesagt: das sei ein Typ, der kämpfe bis zum letzten Blutstropfen - von anderen Leuten. Bei allem Respekt, Herr Kesselblick, aber man mäkelt doch nicht an der Risikobereitschaft anderer Leute herum, wenn man selber sicher und trocken sitzt und gar kein Risiko eingehen muss. Und außerdem: Wo ist denn der informationelle Unterschied zwischen Einbindung (die offenbar unangenehme Folgen haben kann) und Verlinkung (bei der man offenbar eher auf der sicheren Seite ist)?
#11 Ralf Schmid (Hrsg.) . 16.10.07 . 19:39 Uhr
@Kesselblick
Deine Einschätzung in puncto Papst wird dem Herrn Ratzinger wohl kaum gefallen — pass bloß auf, dass Du nicht im Fegefeuer landest, die katholische Kirche ist nicht für überdurchschnittlich ausgeprägten Humor bekannt. Und was den Trailer anbelangt: Beim zweiten besagten stand groß und breit und mächtig irgendwas von wegen »Property of wem auch immer« — das hört sich nicht nach »Leute, verbreitet das Ding auf Teufel komm raus« an. Klar, ich bin kein Jurist und selbst die professionelle Rechtsprechung ist beim Thema Internet an vielen Stellen alles andere als einhelliger Auffassung — sicher ist aber, dass es kein Nutzungsrecht gibt, solange ein solches vom Urheber bzw. Rechteinhaber nicht ausdrücklich eingeräumt wird. Und im Fall von YouTube würde ich keine 10 Cent drauf wetten, dass die sich ansatzweise um Rechte kümmern — wie sollten sie auch, schon angesichts der schieren Masse.
@Der MfG
Jetzt mal keine übertriebene Aufregung, zur Prügelstrafe greifen wir nur in hartnäckigen Fällen. Um aber das Phänomen Trackback mal heller zu beleuchten: Dessen Ursprungsidee besteht eigentlich darin, verschiedene, auf mehrere Plätze verstreute Abhandlungen zu einem Thema zu verknüpfen, um dem Interessierten eine wie auch immer geartete Vertiefung zu ermöglichen bzw. eine solche zu erleichtern. Den identischen Beitrag an zwei Stellen zu veröffentlichen, um ihn gegenseitig zu »vertrackbacken« ist ganz bestimmt nicht im Sinne des Erfinders und bietet dem Leser auch keinerlei Mehrwert. Insofern ist der Eindruck, es handele sich in erster Linie um Eigen-Marketing möglicherweise unzutreffend, aber auch nicht so weit hergeholt, oder? Wie die Funktion in begründeten Fällen anzuwenden ist, steht in der Anleitung, die zu lesen sich öfter lohnt, als viele glauben, schon weil fast alles Wissenswerte in ihr zu finden ist.
Wenn ich das vielleicht auch noch anmerken darf: Eine Frage wie »Darf ich das auch nicht?« hört sich ein klein wenig so an, als ob wir extrem autoritäre Knochen wären, die Sie ganz persönlich an Ihrer Entfaltung hindern. Das mag zwar stimmen, lässt sich vom obigen Text aber keinesfalls ableiten. Die Punkte 1 und 2 präzisieren lediglich, was seit dem ersten Tag in den Spielregeln steht und Punkt 3 gibt geltendes Recht wieder, bei dessen Abfassung wir nicht konsultiert wurden.
@Paul-geht-baden
Danke für den Hinweis auf den »informationellen Unterschied«, den suche ich nämlich auch vergebens.
Bei den besten Videos, die nach meinem persönlichen Dafürhalten bislang hier zu sehen waren, stellte sich das Copyright-Problem ohnehin nicht, weil sie selber produziert waren. Wenn sich solche Unternehmungen verstärken würden, wären wir die letzten, die etwas einzuwenden hätten, ganz im Gegenteil. Und wenn es unbedingt Fremdmaterial sein muss, dessen Nutzungsrechte nicht klar geregelt sind, ist es ja in den meisten Fällen auch kein wirkliches Problem, die Frage mit dem Rechteinhaber zweifelsfrei zu klären. Sofern es sich bei Letzterem nicht gerade um einen Fernsehsender oder eine Film- oder TV-Produktionsfirma o. ä. handelt, sind die meisten Film-, Bild- und Tonkünstler eher zugänglich.