Stuttgart Blog, Stimmen der Stadt
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13 04.12

Schon gewusst? VVS macht ernst beim Schwarzfahren!

Von Frau Doktor
Vermischtes . 12:54 Uhr

Sich bei den Zonen vertan, das Monatsende übersehen oder schlicht die falsche Jacke angezogen – es gibt viele Gründe, warum aus einem braven ÖPNV-Kunde ein Schwarzfahrer wird. Bis Januar gab es deswegen für das VVS-Gebiet die sogenannte Kulanz-Regel: Wer das erste Mal “erwischt” wird, kam mit 10 Euro Strafgeld davon. Die Zeit sind nun vorbei – und das wohl schon seit Januar. Seit dem 1. 1. 2012 gilt: Ohne gültiges Ticket in Bussen oder Bahnen erwischt – 40 Euro zahlen. Und notorische Schwarzfahrer – ja, die gibt es – werden angezeigt. Warum ich das hier jetzt erst schreibe? Weil meine Arbeitskollegin gerade die erste Erfahrung mit den neuen Regeln gemacht hat. Und weil’s im Internet steht!

6 Kommentare zu Schon gewusst? VVS macht ernst beim Schwarzfahren!

#1 MC Buhl . 13.04.12 . 18:05 Uhr

Blöde Rückfrage. Bei der SSB (und nur da) es eine 5-Euro-Regel: zeigt man sein Monatsabo später in einer Kundenbetreuung nach, zahlt man Mutter eine verminderte Strafe (eben diese 5 Euro). Gilt dass noch?

#2 SasaLassin . 14.04.12 . 07:33 Uhr

Hab den Artikel auch gelesen. Finds eine Sauerei, dass die VVS sowas nicht publiker macht. Wenn es nicht mal die Angestellten im Kopf haben…

#3 Neingeschmeckter . 14.04.12 . 08:17 Uhr

Ich kann verstehen, dass die VVS Schwarzfahrern an den Kragen will. Ich kann aber auch die ‘normalen’ Schwarzfahrer verstehen, die, die 4 Stationen, die sich mal eben fahren wollen nicht zahlen. Ich heisse es nicht gut, aber ich verstehe es. 2,10EUR ist mittlerweile echt Wucher unter der Bestimmung, dass es nur fuer eine Stunde und nur in eine Richtung gilt. Ein kurzer Trip in die Stadt kostet dich dann immer mindestens 4,20, ist man zu zweit schon 8,40. Sorry, aber da kann ich billiger mit den Auto fahren und mich in die Hofdiener oder den Parkplatz am Finanzamt stellen. Und bin flexibler.

#4 Frau Doktor . 15.04.12 . 13:08 Uhr

@McBuhl: Wenn ich §9, Absatz 5 der Beförderungsbedingungen richtig lese, dann gilt das noch:

Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich im Falle von Abs. 1 Nr. 2 auf 5 €, wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche nach- weist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gülti- gen, persönlichen Jahres-, Monats- oder Wochentickets bzw. StudiTickets war. Die Vorlage kann an den betriebseigenen Ver- kaufsstellen oder bei den Verwaltungen der Verkehrsunternehmen erfolgen. Wenn der Fahrgast eine nach Preisstufe und Nummer zu seinem Verbundpass für Schüler, Auszubildende und Studenten passende und für den Zeitraum gültige Wertmarke benutzt, die Berechtigung zur Benutzung jedoch auf dem Verbundpass nicht vermerkt ist, wird das erhöhte Beförderungsentgelt ebenfalls auf 5 € ermäßigt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Fahrgast innerhalb einer Woche den Nachweis erbringt, dass die Vorausset- zung zur Benutzung von Wertmarken zum ermäßigten Preis zum Zeitpunkt der Feststellung vorgelegen hat. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht für das übertragbare JahresTicketPlus.

#5 Sebastian . 16.04.12 . 10:50 Uhr

Weiß garnicht wieso man sich da aufregt, das ist doch schon lange bekannt. Im Gegenzug wusste ich nix von dem 10 Euro Kulanz Ding, ist in meinen Augen auch Humbug. Wenn ich jeden Tag mit dem ÖPNV unterwegs bin muss ich mich eben dran gewöhnen das ich meinen Fahrschein dabei habe. Jeder Gelegenheitsfahrer wird doch eh genauer hinschauen was für’n Ticket er löst.
Übrigens, wenn man öfters erwischt wird kommt auch mal ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, immerhin ist “Schwarzfahren” ein Straftatbestand. Vorsätzliche Schwarzfahren können da auch mal mit Haft rechnen.

#6 Wegschaffel . 19.04.12 . 22:07 Uhr

Lustig, hab eben heute die Meldung über die neuen Onlinetickets gelesen und wer weiss warum gleich darüber sinniert, dass die ja wie geschaffen zum Schwarzfahren sind. Einsteigen, Handyticket scharf machen und wenn der Kontrolleti kommt: klicken. Aber so schlau waren diese AppEntwicklungsbuben wahrscheinlich auch. Waren sie?