Stuttgart Blog, Stimmen der Stadt
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27 09.06

Einmal muss doch Schluß sein.

Von liamara
Leben, Politik . 17:07 Uhr

Dieser Satz tauchte heute im Landgericht einige Male auf. Gesprochen wurde er vom Staatsanwalt, der eine ellenlange Anklageschrift mit etwa 80 Einzelposten verlesen musste; gedacht wurde er vom zahlreich erschienenen Publikum, das diese halbe Stunde Lebenszeit auch angenehmer hätte verbringen können.

Worum es ging, von heute Morgen 9 Uhr bis etwa 14:30 Uhr im Stuttgarter Landgericht? Offiziell um die Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole. Um den Hakenkreuz-Streit nämlich, der Stuttgart jetzt schon seit über einem Jahr beschäftigt und mit dem vor allem die Staatsanwaltschaft ein Exempel statuieren möchte. Und damit ging es eigentlich um die Frage, ob Hakenkreuze und andere NS-Symbole überhaupt in der Öffentlichkeit zu sehen sein sollen oder eben nicht. Doch das ist eine Frage, die viele andere nach sich zieht, ging es doch im konkreten Fall mitnichten um ein Mitglied der rechten Szene, das diese Symbole genutzt hat. Es ging um den Punk-Versand Nix gut, der in seinem reichhaltigen Angebot an Devotionalien für Punks auch diverse Artikel führte, die vor allem Hakenkreuze im antifaschistischen Kontext zeigten: Durchgestrichen, zerbrochen, zertreten, im Mülleimer usw. Mal mit, mal ohne entsprechende Texte dazu wie “Nazis raus” und ähnliches.

Für die Staatsanwaltschaft (und im übrigen auch für die Verteidigung, denn hier ist das Gesetz eindeutig) ist es unerheblich, welche Absicht derjenige verfolgt, der die Symbole verbreitet. Sie möchte ganz klar am liebsten gar nichts mehr davon sehen. Unter anderem argumentierte der Staatsanwalt damit, dass die Symbole, die Nix gut vertrieb, nicht eindeutig seien. Und dass es doch für einen Ausländer schwer zu erkennen sei, ob das Hakenkreuz im Mülleimer liegt oder herausgenommen wird, ob der Balken, der quer darüber verläuft, dem eines Verbotsschildes ähnelt und so weiter. In seinem herausragenden Plädoyer fragte einer der beiden Verteidiger verwundert, wie es möglich sein könne, dass irgendjemand derartige Symbole nicht als das erkennen könne, was sie darstellen sollten - Symbole nämlich, die sich eindeutig gegen das ursprünglich damit verbundene Gedankengut wenden. Die meisten Symbole, die etwas Verbotenes oder Unerwünschtes kennzeichnen, sind allgemein anerkannt und zeichnen sich ja gerade durch ihre Eindeutigkeit aus. Dazu bedarf es keiner Schrift, dazu muss man keine (fremde) Sprache sprechen. Symbole sprechen für sich.

Rechtlich ging es vor allem um die so genannte Sozialadäquatsklausel des §86 StGB. In Abschnitt 3 dieses Gesetzes heißt es hier:

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

Die Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen ist wohl das erklärte Ziel einer antifaschistischen Grundhaltung, wie sie der Nix gut Versand (angeklagt war der Geschäftsführer) vertritt. Wenn nun aber der Staatsanwalt möchte, dass man auch durchgestrichene Hakenkreuze - wobei dann noch jeweils eindeutig geklärt werden müsste, ob hier überhaupt noch ein verfassungsfeindliches Symbol im Sinne des Gesetzes vorliegt - aus dem öffentlichen Bild verdrängt werden, dann gilt das grundsätzlich für jede Verbreitung der Symbole. Und das bedeutet dann auch, dass die Sozialadäquanzklausel hinfällig wäre. Ausnahmen gäbe es dann nicht. Also: keine Hakenkreuze mehr im Geschichtsbuch. Keine Hakenkreuze mehr in Filmen, in der Presse, in der Kunst. Und, wie die Verteidigung süffisant bemerkte, dies gälte eben für jeden, auch für die FIFA, die in ihrem Fanheft zur Weltmeisterschaft das Symbol des durchgestrichenen Hakenkreuzes verbreitete. In einem Kontext, der für den Staatsanwalt eindeutig nicht rechtswidrig, weil sozialadäquat war. Doch beides geht dann eben nicht: keine Symbole bedeutet auch keine Sozialadäquanz für irgendjemanden. Und so fragte man sich zu Recht im Saal wie auch in der Verteidigung, warum die Staatsanwaltschaft für den einen keinen Handlungsbedarf sah, für den anderen - den Nix gut Versand nämlich - aber schon.

Die Länge des heutigen Gerichtstages machte deutlich, dass es kein einfacher Fall ist, den das Gericht da zu klären hat. Es verwunderte dennoch, dass nach beinahe fünf Stunden kein Urteil gefällt werden konnte. Das Gericht vertragte die Urteilsverkündung auf Freitag.

Weitere Links:
http://razzia.nix-gut.de/
STZ-Bericht dazu
Der SWR dazu

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32 Kommentare zu Einmal muss doch Schluß sein.

#1 Gratian . 27.09.06 . 17:29 Uhr

Super Beitrag! Danke!

#2 Frau Doktor . 27.09.06 . 18:14 Uhr

Warum verfolgt die Staatsanwaltschaft das überhaupt? Wäre da nicht ein Gang durch die Fankurven des Daimler-Stadions sinniger? Oder endlich mal versuchen, diverse Internet-Angebote in den juristischen Griff zu bekommen. Seltsam das.

#3 liamara . 27.09.06 . 18:18 Uhr

Na ja, Frau Doktor, eins habe ich vergessen zu erwähnen. Die Staatsanwaltschaft befürchtet, dass durch das Verbreiten solcher Symbole eine Gewöhnung eintritt und damit eines fernen Tages niemand mehr etwas dabei findet, wenn er ein Hakenkreuz in der Öffentlichkeit sieht. Wobei sie da Horrorszenarien von in der Stadt wehenden Bannern mit durchgestrichenen Hakenkreuzen hervorbeschwor…

#4 kesselblick . 27.09.06 . 18:40 Uhr

Was sind das eigentlich für Typen, diese Staatsanwaltschaft? Würde mich interessieren… Habe noch nie ein Foto von denen gesehen. Oder war da auch gleich der Oberstaatsanwalt/in?

Insgesamt eine sehr merkwürdige Aktion, obwohl ich dieses Dreckszeichen auch lieber gar nicht mehr sehen möchte. Aber die Sache hat die Jugendlichen, die strikt Anti-Nazi sind, mal wieder bestätitgt, dass dieser Staat nix gegen Nazis sondern nur gegen die Anti-Nazis was macht. Vertrackt, das alles.

#5 liamara . 27.09.06 . 18:46 Uhr

Tatsächlich wars der Oberstaatsanwalt. Was das für ein Typ ist? Na ja, ein älterer Herr mit einer spezifischen Rechtsauffassung, wie soll er sonst sein :) Die Sache ist natürlich nicht so einfach getan mit “gegen die Nazis machen die ja nix”. Machen sie natürlich auch, man soll da mal nicht ungerecht werden. Weitaus interessanter ist doch die Frage, wie man seine antifaschistische Haltung ausdrücken soll, wenn man sich nicht mit Symbolen davon abgrenzen darf. Es heißt zwar immer, man könne das auch anders machen. Aber wie? Darauf fehlt auch der Staatsanwaltschaft die Antwort.

#6 Henning . 27.09.06 . 23:00 Uhr

Das Kuriose war ja vor allem, wie sich der Herr Oberstaatsanwalt dauernd selbst widersprochen hat. Anfangs hat er - für mich zwar nicht nachvollziehbar - immerhin in eine klare Richtung argumentiert. Dann hat er aber später seine eigene Argumentation zunichtegemacht, weil er - wie Liamara ja auch schrieb - das Problem bei der Fifa nicht sah. Die Verteidiger waren echt verdammt gut.

Die Sichtung der beschlagnahmten T-Shirts und Buttons hingegen war absolut zum Einschlafen: Ein T-Shirt/Button/Spucki/… mit einem zerschlagenen/zertretenen/… Hakenkreuz mit/ohne die Aufschrift Gegen Nazis/Hau weg den Scheiß/Destroy facism/… mit/ohne (roten) Kreis auf weißem Grund… Herrlich war auch wie der vorsitzende Richter die entsprechenden Aufschriften vorgelesen hat. Er hat locker zehn Mal “Hau weg den Scheiß” gesagt. Hätte man schöne Tonaufnahmen machen und aus dem Zusammenhang gerissen abspielen können. ;-)

P.S.: Machen wir doch das Landgericht zum Stuttgart-Blog-Treffen. ;-)

#7 liamara . 27.09.06 . 23:07 Uhr

Dafür konnte er einfach nicht “Marsupilami” sagen… :)

#8 Robin . 28.09.06 . 10:55 Uhr

Hm wenn ich am Freitag nicht schon wieder weg wäre…
Die Sitzung ist doch öffentlich oder?
Also bitte wieder Blogger hingehen und berichten - ich möchte das sozusagen mitverfolgen :)

Eigentlich müsste man die Staatsanwaltschaft mit so vielen Selbstanzeigen lahmlegen, dass die VErwaltung zusammen bricht :)

#9 liamara . 28.09.06 . 10:56 Uhr

Am Freitag kann ich auch nicht. Aber ja, die Sitzung ist öffentlich.

#10 Silver . 28.09.06 . 11:08 Uhr

Ich sehe wenn dieses Urteil zu gunsten des Angeklagten ausfällt, demnächst verdammt viele Rechtsextreme mit solchen bzw- ähnlichen T-shirts herumlaufen.

Hauptsache das Hakenkreuz ist drauf und es kann gesehen werden… Da es nicht mehr Verfassungswidrig ist kann Ihnen daher auch nichts mehr geschehen.

Eine Legalisierung des Illegalen.

Die Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen könnte dann nämlich ein Schuss nach hinten sein und ein Deckmantel für Rechtsradikale bestreben werden!

#11 TylerDurden . 28.09.06 . 11:11 Uhr

Eine wirklich interessante Auffassung des Herren Staatsanwalt. Mir fällt da der Standardsatz ein: “Der hatte wohl nichts zu tun.”

Die Quintessenz der Verteidigung (die ich hier als dem Oberstaatsanwalt überlegen sehen) “Also: keine Hakenkreuze mehr im Geschichtsbuch. Keine Hakenkreuze mehr in Filmen, in der Presse…” macht mir persönlich ziemlich Angst.

Das wäre ein wegblenden der Geschichte. Für mich als Juristischen Leihen sieht die Sache aber klar aus, dass sich ein Verbot nicht durchsetzen lässt. Die Folgen wären fatal.

Nazis gibt es in jeder Niesche…auch Staatsanwälte können Nazis sein…..

#12 Henning . 28.09.06 . 11:14 Uhr

@Silver
Du bist der Erste von dem ich diese Meinung höre (abgesehen vom Oberstaatsanwalt). Ich kenne diese Symbole seit meiner Kindheit und hab sie nie falsch verstanden. Und wie einer der Verteidiger so schön sagte: Was wäre wohl gewesen, wenn Jürgen Klamm diese T-Shirts zwischen 1933 und 1945 vertrieben hätte? Hätten die Nazis gesagt “Super Sache!” oder eher eine Beleidigung ihrer Symbole gesehen? Wenn nun wirklich Nazis Anti-Nazi-Symbole tragen, dann müssen sie noch wirrer im Kopf sein als ich bisher vermutete.

#13 liamara . 28.09.06 . 11:17 Uhr

Das Hakenkreuz wird nicht legalisiert dadurch, dass es in durchgestrichener Form dargestellt wird. Was auch bei der Verhandlung klar wurde, ist dass Rechtsradikale die Antifa-Symbole verfremden müssen, um ihren eigenen Kontext herzustellen. Und auf den Kontext kommt es eben an. Die Sozialadäquanz muss erfüllt sein.

#14 Silver . 28.09.06 . 11:28 Uhr

Genau so Liamara

@Henning

Ich vertrette nicht die Auffassung des Staatsanwaltes, vielmehr wird dieses Urteil auch nicht durchsetzungsfähig sein es wird aber und das hoffe ich, mit Auflagen verbunden, was die erhebliche Irreführung mancher Schriften/Zeichen unterbindet.

bestes Beispiel dafür ist das Zeichen mit der Mülltonne, für manch einen ist es nicht offensichtlich ob es hineingelegt oder herausgeholt wird…

[quote]Ich kenne diese Symbole seit meiner Kindheit und hab sie nie falsch verstanden.[/quote]

Du (oder lieber Sie?) bist auch hier aufgewachsen und hast es von klein auf (Schule) bei gebracht bekommen was diese Symbole bedeuten. Weißt du auch was in anderen Schulen in anderen Ländern gelehrt wird?

Wenn keine Texte dabei stehen, die Kund tun, dass es gegen Rechts ist, kann es nicht gut sein. Noch dazu ist manch ein Ausländischer Mitbürger der Deutsche Sprache nicht mächtig, was macht dieser nun? Er hört und sieht nur Nachrichten die auf seiner Heimatsprache sind und daher meist auch nur die Geschichte aus den Zeiten von 33 - 45 kennt. Er weiß das dieses Symbol nichts gutes heißt.

Und genau diese Auffasung gilt es zu unterbinden.

#15 liamara . 28.09.06 . 11:35 Uhr

Es gibt Zeichen, die versteht man auch ohne Worte. Dafür gibts DIN-Normen und internationale Normen. Das ist der Sinn solcher Symbole, dass man sie auch ohne Schrift versteht. Wenn du verstehst, dass das Zeichen “Männchen steht vor Papierkorb und über dem Papierkorb ist etwas zerknülltes” bedeutet: “Wirf deinen Abfall in den Korb”, dann verstehst du das gleiche auch mit nem Hakenkreuz. Warum hat die FIFA das Zeichen mit dem durchgestrichenen Hakenkreuz in ihrem Fanheft abgedruckt? Weil man es auch als Ausländer versteht.

#16 TylerDurden . 28.09.06 . 11:36 Uhr

@Silver

Ich kann deiner Argumentation nicht ganz folgen. Was mache ich als Ausländer in Amerkia, wenn ich einen durchgestrichenen KKK Jünger auf einem T-Shirt sehe?
Gehe ich davon aus, dass solch einer der KKK unterstützt.

Die Interpretation eines durchgestrichenen Symbols bedarf nicht wirklich viel Intelligenz.

Das Symbol mit dem Mülleimer kann missinterpretiert werden…sollte es aber nicht, wenn man mehr als nur einen Blick riskiert. Ich denke, jeder halbwegs geistig gesunde Mensch kann erkennen, dass das Hakenkreuz in den Mülleimer fliegt.

http://www.redok.de/images/stories/...

Das Strichmännchen hat auf dem Logo keinerlei Kontakt zum Hakenkreuz. Wie kann ich es dann herausholen?

Mit einer Nylonschnur oder meinen mentalen Kräften. Es ist für mich Physik und das Prinzip der Schwerkraft.

#17 Silver . 28.09.06 . 11:39 Uhr

Liamara das ist die ansicht von jemanden der gegen Rechts ist.

Wie sieht die ansicht aus der Perspektive für rechts aus?

Dass das Nazitum ausgerottet (evtl. falscher ausdruck) wurde beweißt doch das es viele wieder versuchen her zu holen. Und das zerknüllte Hakenkreuz wurde damals weggeworfen. heute versuchen es eben andere wieder zu holen. Das heißt sie greifen in den Mülleimer um es wieder heraus zu holen.

Wie gesagt die ganze Sache hat zwei gesichter und sollte nicht immer nur aus einer Sicht beleuchtet werden. Genauso wie viele andere Sachen auch, aber dies ist ein allgemeines Problem was sich auch sehr weit bis in die Politikspitzen drängt.

#18 TylerDurden . 28.09.06 . 11:42 Uhr

@Silver

Ich denke kaum, dass jemand solch einen Gedankengang bei diesem Symbol hat. Mein Argument mit der Schwerkraft ist absolut neutral, denn die Physik kennt keine Gesinnung.

Menschen, die dieses Symbol so interpretieren, halte ich für dumm. Zeige 1000 Menschen dieses Symbol und ich bin sicher, nicht mal 0,5% werden dies Missinterpretieren.

#19 liamara . 28.09.06 . 11:43 Uhr

Nein, meiner Ansicht nach ist das keine Ansicht von jemanden, der dafür oder dagegen ist, sondern die Ansicht von jemandem mit gesundem Menschenverstand. Tatsache ist, dass es sich beim Papierkorb-Symbol um ein abgewandeltes, bekanntes Symbol handelt, bei dem jedem klar ist: Wirf den Abfall weg. Wie bereits erwähnt, muss das Symbol, um anders verstanden zu werden, anders dargestellt werden.

#20 Alvar . 28.09.06 . 14:06 Uhr

Jeder, der ernsthaft versucht ein in den Mülleimer fliegendes Hakenkreuz umgekehrt zu interpretieren macht sich doch lächerlich.

Dennoch: wenn dargestellt wird, wie ein Hakenkreuz aus dem Müll herausgeholt wird (was ja suggeriert, dass es Müll ist), und das mit entsprechender Schrift dargestellt wird, ist es ein leichtes dies als Verherrlichung des Nationalsozialismus anzuklagen.

Wie auch die Verteidigung sagte: die, die hier die vermeintliche Verbreitung von Nazi-Symbolen anklagen, klagen bei anderer gelegenheit die Heranwürdigung der Symbole der Bundesrepublik an: wenn man mit einer durchgestrichenen Schwarz-Rot-Gold-Fahne herumläuft oder sie verbrennt o.ä.

Es geht hier schlicht um eine politische Diskussion zwischen Konservativiusmus und Moderne: die komplette Verbannung entsprechender Symbole. Man kann das auch mit “Nichts hören und nichts sehen” umschreiben.

Eine politische Diskussion kann man hier gerne führen. Dann aber bitte §86 (3) StGB (die Sozialadäquatsklausel) abschaffen und in die einschlägigen Strafnormen so abändern, dass auch verfremdete Symbole nicht erlaubt sind.

Nur dummerweise geht das nicht, denn davor steht Artikel 5 GG, und der lässt sich nicht ändern.

#21 Am Haken des Kreuzes « Zappis Blog . 28.09.06 . 19:59 Uhr

[…] Heute fand in Stuttgart der zweite Prozesstag gegen Jürgen Kamm statt. Jürgen Kamm wird vorgeworfen Nazisymbole über seinen Webshop verbreitet zu haben. Hat er auch, gibt er sogar zu, und seine Kunden stehen auch dazu. Allerdings handelt es sich bei Jürgen Kamm nicht um einen Nazi, sondern eher um das krasse Gegenteil. […]

#22 Liamara . 29.09.06 . 14:01 Uhr

Übrigens gabs jetzt das Urteil: http://stuttgarter-zeitung.de/stz/p...
Vielleicht war ja doch jemand da und kann mehr zur Urteilsbegründung sagen?

#23 kesselblick . 29.09.06 . 14:57 Uhr

Skandalös!

Aber das geht eh bis zum Bundesverfassungsgericht…

#24 Henning . 29.09.06 . 15:08 Uhr

Ich war wieder da und hab aus dem Gerichtssaal heraus zwei Blogeinträge geschrieben (hier und hier). Ich werd später dort noch mehr schreiben. Den Richtern ging es offenbar vor allem um die “massenhafte Verbreitung”. “Fick Heil” hingegen ist kein Problem.

#25 Liamara . 29.09.06 . 15:15 Uhr

Das ist natürlich auch ein wenig schwammig. Massenhafte Verbreitung gibts auch, wenn ein Politiker im Fernsehen damit auftritt, oder es die FIFA druckt, oder oder…

#26 Liamara . 29.09.06 . 15:16 Uhr

Äh, der Richter hat NOCHMAL alles vorgelesen? Meine Güte. Ich frage mich immer noch, warum man für das Urteil zwei Tage gebraucht hat, außer dass die zwei Berufs- und zwei Laienrichter sich nicht einig waren.

#27 Henning . 29.09.06 . 15:24 Uhr

Ja, das ging etwa so: “253 T-Shirts mit durchgestrichenem Hakenkreuz und der Aufschrift ‘Gegen Nazis’, 137 T-Shirts mit der Aufschrift ‘Nie wieder Faschismus’,…” und das Kopfschütteln im Publikum wurde immer größer.

Ich werde wohl erst heute Abend mehr schreiben, wenn ich wieder zu Hause bin. Aber es waren ja auch sämtliche Medien da: ARD, ZDF, N24, die Agenturen usw. Auch wenn ich offenbar schneller war. :-)

#28 Liamara . 29.09.06 . 20:23 Uhr

Der Spiegel hats mal wieder nicht ganz auf die Reihe gekriegt:
http://www.spiegel.de/politik/deuts...
… man beachte das Bild… au weh.

#29 Henning . 29.09.06 . 22:12 Uhr

Ach, shit! Die Bildunterschrift hab ich glatt überlesen. Aber Peter wird sich freuen.

(Auch wenn SPON wie fast alle anderen Medien mal wieder zu blöd ist, zu begreifen, dass es Grüne Jugend heißt und nicht Junge Grüne. Die Anführungszeichen machen da kein bisschen richtiger, im Gegenteil.)

#30 henningschuerig.de/blog » Blog Archiv » Hakenkreuz-Prozess: Durchstreichen ist böse . 30.09.06 . 01:15 Uhr

[…] Udo Vetter vom lawblog unterstützt die absurde Argumentation der Staatsanwaltschaft. Liamara hat im Stuttgart-Blog vom ersten Prozesstag (Mittwoch) ausführlich berichtet, ebenso der Grüne Daniel Mouratidis. […]

#31 Claudius al-Musafir . 01.10.06 . 15:43 Uhr

Ein Land, in dem Nazis im Landtag tollen dürfen und Antifschisten in den Knast wandern, ist nicht gesund!

[Dieser Kommentar wurde gekürzt, weil er den Aufruf enthielt, dem Stuttgarter Urteil zu trotzen und einen Link auf eine ebensolche Seite enthielt. D. Wagner/Hrsg.]

#32 Stuttgart Blog » Ein Stuttgarter Aufreger in der (hoffentlich) letzten Instanz . 08.03.07 . 22:53 Uhr

[…] Spiegel Online berichtet über die nächste Runde im Stuttgarter Hakenkreuz-Streit. Wer nichts davon mitbekommen hat, wir hatten das Thema hier auch bereits. […]

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