Stuttgart Blog, Stimmen der Stadt
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15 03.07

Bundesgerichtshof hebt Stuttgarter Hakenkreuz-Urteil auf

Von Frau Doktor
Vermischtes . 15:56 Uhr

Abzusehen war’s ja, aber auf See und vor Gericht ist man ja bekanntlich nur noch in Gottes Hand. Jedenfalls: Der BGH hat das Urteil des Stuttgarter Landgerichts zur massenhaften Verbreitung von Anti-Nazi-Symbolen aufgehoben. Wenn Anti-Nazi-Symbole als Anti-Nazi-Symbole erkennbar sind, dann sind sie auch als solche zu werten - und mitnichten als versteckte Nazi-Propaganda. Klingt logisch, dafür muss man aber trotzdem bis nach Karlsruhe ziehen. Damit sich die Stuttgarter Richter und Staatsanwälte nicht ganz so arg schämen müssen, hat der vorsitzende Richter des BGH extra darauf hingewiesen, dass die Intention der Stuttgarter Richter, Neo-Nazis jede Chance zu vermasseln, ihre Symbole ungestraft in die Öffentlichkeit zu schmuggeln, schon ok war. Aber gut gemeint ist nicht gut gemacht, wusste schon mein alter Deutschlehrer. Mehr auf dem unvermeidlichen SPon.

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2 Kommentare zu Bundesgerichtshof hebt Stuttgarter Hakenkreuz-Urteil auf

#1 liamara . 15.03.07 . 18:57 Uhr

Wollt ich auch schon schreiben, mir fehlte nur die Zeit :) Ich bin jedenfalls zufrieden, dass dem Stuttgarter Gericht hier mal wieder Kontra gegeben wurde.

#2 Henning . 15.03.07 . 23:48 Uhr

Ich hab’s geschrieben, aber bei mir. Diesmal allerdings nicht live aus dem Gerichtssaal.

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