Von Albrausch
Vermischtes . 13:46 Uhr
Manchmal muss man das Deutsche Rechtssystem einkleinwenig anzweifeln,
laut dem § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, sollen so Wortbildungen wie “Albrausch”
von “Alprausch” nicht zu unterscheiden sein!
Wohl bemerkt werden beide Worte, so kann man meinen, von einer
Regionalen Herkunftsangabe bestimmt.
Bei solchen Aussagen sollten wir uns schonmal überlegen ob “Herr Mayer” nichtbald “Herr Meier heißen sollte,
oder villeicht ” Herr Maier ” ich glaube da hätte doch niemand was dagegen,
streichen wir am besten alle ähnlich klingenden Worte und Buchtaben!
Da fällt mir nur noch eins ein “LESENWASDASTEHT”!
#1 Flakfritz . 10.06.08 . 14:22 Uhr
Liebes Albrausch,
Wohl bemerkt werden beide Worte, so kann man meinen, von einer
Regionalen Herkunftsangabe bestimmt.
Das stimmt mitnichten! So ist der Alp der Sage nach eine Gestalt, die sich Schlafenden auf den Brustkorb setzte und diese dadurch nicht nur schlechter schliefen sondern darüberhinaus mit unangenehmen Träumen traktiert wurden.
Ob der Alprausch allerdings ein Zustand ebenjener Sagengestalt ist, nachdem Sie sich am so Gemarterten berauscht hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Darüber hinaus habe ich bisher immer Aufgrund des Widerstands der Rechtsabteilung eines Großunternehmens mit meinem Waschmittel “OMI” noch keine nennenswerte Markterfolge erzielt.
#2 kesselblick . 11.06.08 . 10:21 Uhr
Es kommt eben bei diesen Markensachen nicht nur auf die Schriftunterschiede an, sondern auch auf die Verwechslungsgefahr beim Sprechen. Deshalb musste sich das Stuttgarter Lokal “Cibo Matto” auch umbenennen in “Ciba Matto”. Denn die erste Version war zu nah an “Tschibo” und die Kaffeeröster hatten geklagt. Die Bar hatte keine Chance …